Spielregeln für die geschlossene Registrierung

Bei einer Ausschreibung wird den Bewerbern vom Verkäufer und vom Makler eine faire Chance gegeben, vor einem festgelegten Stichtag ein Angebot abzugeben. Nach Ablauf der Frist werden keine neuen Gebote mehr angenommen; danach wird aus den abgegebenen Geboten ein Käufer bestimmt.

Der Verlauf des Prozesses

Der Beginn des Prozesses

Der Makler beginnt den Prozess mit der Erstellung eines Angebotsformulars. 

Nach der Besichtigung erhalten Sie vom Makler das Angebotsformular.

Auf dem Angebotsformular sind immer die Frist und die verbleibende Zeit angegeben.

Der Datenraum

Um ein gutes Angebot machen zu können, ist es wichtig, über alle relevanten Informationen zu verfügen. Die meisten Makler nutzen daher unseren Datenraum.

Ein Angebot abgeben

Bei einer Ausschreibung können alle Bewerber bis zum Ablauf der Frist ein Angebot abgeben.

Das Ausfüllen des Formulars ist ein Kinderspiel, bei Bedarf sind wir immer für Sie da! Trotzdem einen Fehler gemacht? Kein Problem, bis zum Einsendeschluss können Sie Ihr Angebot jederzeit löschen und ein neues abgeben.

Ihr Angebot hinter Schloss und Riegel

Um zwischenzeitliche Preisabsprachen zu vermeiden, wird Ihr Gebot in einem digitalen Tresor abgelegt. Niemand, auch nicht der Makler, kann die Einzelheiten Ihres Gebots bis zum Schlusstermin einsehen.

Bewerten Sie Ihr Angebot

Nach Ablauf der Angebotsfrist wird das Angebotsformular deaktiviert und es besteht keine Möglichkeit mehr, ein Angebot abzugeben.

Der Verkäufer und der Makler erhalten dann von uns gleichzeitig Einblick in die Details Ihres Angebots, damit sie diese besprechen können.

Vergabeverfahren

Der Verkäufer behält immer das Recht auf Zuschlag. Das bedeutet, dass der Verkäufer sich nicht unbedingt für den Bewerber mit dem höchsten Gebot entscheiden muss. Darüber hinaus kann der Verkäufer auch beschließen, die Immobilie an niemanden zu vergeben.

Benennung des Käufers

Drücken Sie die Daumen, dass Sie, sobald der Käufer identifiziert ist, sofort das Ergebnis erhalten: Sind Sie der Käufer oder nicht.

Endverkauf

Der Verkauf ist erst dann wirklich abgeschlossen, wenn der/die Verkäufer und der/die Käufer den Kaufvertrag unterzeichnet haben.

Das Gebotsprotokoll

Wenn der Verkauf vollständig abgeschlossen ist, kann das Gebotsprotokoll freigegeben werden. Bitte beachten Sie, dass dies erst nach Ablauf der Bedenkzeit und eventueller Vorbehalte mitgeteilt wird. Sie werden von uns eine E-Mail erhalten, sobald dieser Termin feststeht.

Sie können dann alle abgegebenen Gebote im Gebotsprotokoll finden.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert es, bis ich eine Antwort auf mein Angebot erhalte?

Möglicherweise müssen Sie eine Weile auf eine Antwort auf Ihr Angebot warten. Nach Ablauf der Frist senden wir Ihnen daher immer eine E-Mail, um Sie über den weiteren Verlauf des Verfahrens zu informieren.

Kann die Verkaufsmethode einfach so geändert werden?

In einigen Fällen können der Verkäufer und der Makler in der Zwischenzeit eine andere Verkaufsmethode wählen.

Aufgrund der Änderung der Spielregeln werden wir Ihnen automatisch eine E-Mail mit den nächsten Schritten schicken.

Ich habe das höchste Gebot, bin ich jetzt automatisch der Käufer?

Nein, der Verkäufer behält immer das Recht der Zurechnung. Das bedeutet, dass bei der Bestellung eines Käufers auch andere Aspekte eine Rolle spielen können. So können zum Beispiel auch Vorbehalte oder Lieferwünsche ausschlaggebend sein.

Der Verkäufer beschließt, niemandem den Zuschlag zu erteilen, ist das zulässig?

Ja, der Verkäufer behält immer das Recht der Zuteilung. Das bedeutet, dass der Verkäufer wählen kann, an welchen Bewerber er die Immobilie vergibt, aber auch die Freiheit hat, sie an niemanden zu vergeben. In diesem Fall kann die Ausschreibung neu eröffnet werden, oder es wird ein neues Verkaufsverfahren eingeleitet.

Fragen zu Eerlijk Bieden?