Bester Kandidat,
Wir verstehen wie kein anderer, wie schwierig es heutzutage sein kann, eine geeignete Immobilie zu finden. Um jedem eine faire Chance auf diese Immobilie zu geben, haben sich Verkäufer und Makler für Eerlijk Bieden entschieden. Auf dieser Seite erläutern wir die nächsten Schritte.
Der Verlauf des Prozesses
Der Beginn des Prozesses
Der Makler beginnt den Prozess mit der Erstellung eines Angebotsformulars.
Nach der Besichtigung erhalten Sie vom Makler das Angebotsformular.
Der Datenraum
Um ein gutes Angebot machen zu können, ist es wichtig, über alle relevanten Informationen zu verfügen. Die meisten Makler nutzen daher unseren Datenraum.
Ein Angebot abgeben
Das Ausfüllen des Formulars ist ein Kinderspiel, bei Bedarf sind wir immer für Sie da! Einen Fehler gemacht? Kein Problem, Sie können Ihr Angebot jederzeit selbst löschen und ein korrigiertes Angebot abgeben.
Ihr Gebot wird sofort geteilt
Wenn Sie ein Angebot machen, senden wir es direkt an den Verkäufer und den Makler, ohne dass wir eingreifen müssen. Sie können also immer sicher sein, dass Ihr Angebot gut ankommt.
Bewerten Sie Ihr Angebot
Im Laufe der Zeit werden der Verkäufer und der Makler Ihr Angebot bewerten. Entspricht das Angebot den Wünschen des Verkäufers, oder gibt es Verbesserungsmöglichkeiten?
Verhandlung
In einigen Fällen können der Makler und der Verkäufer auf der Grundlage Ihres Angebots in Verhandlungen treten. Sie können die Vorschläge dann ablehnen, verbessern oder genehmigen.
Tipp: Bitten Sie den Immobilienmakler stets darum, den Gegenvorschlag über Eerlijk Bieden zu übermitteln. Auf diese Weise können Sie sich eines fairen Verfahrens sicher sein.
Vergabeverfahren
Der Verkäufer behält immer das Recht auf Zuschlag. Das bedeutet, dass der Verkäufer sich nicht unbedingt für den Bewerber mit dem höchsten Gebot entscheiden muss. Darüber hinaus kann der Verkäufer auch beschließen, die Immobilie an niemanden zu vergeben.
Benennung des Käufers
Drücken Sie die Daumen, dass Sie sofort nach der Ernennung des Käufers das Ergebnis erhalten: Die Immobilie wurde Ihnen zugesprochen oder nicht.
Endverkauf
Nach dem Termin wird der Makler den Kaufvertrag aufsetzen. Der Kauf ist erst dann endgültig, wenn beide Parteien den Vertrag unterzeichnet haben.
Das Gebotsprotokoll
Wenn der Verkauf abgeschlossen ist, kann das Gebotsprotokoll freigegeben werden. Bitte beachten Sie, dass dies erst nach Ablauf der Bedenkzeit und eventueller Vorbehalte mitgeteilt wird. Sie werden von uns eine E-Mail erhalten, sobald dieser Termin feststeht.
Sie können dann alle abgegebenen Gebote im Gebotsprotokoll finden.
Häufig gestellte Fragen
In einigen Fällen können der Verkäufer und der Makler in der Zwischenzeit eine andere Verkaufsmethode wählen.
Aufgrund der Änderung der Spielregeln werden wir Ihnen automatisch eine E-Mail mit den nächsten Schritten schicken.
Wenn Sie Ihr Angebot abgeben, befinden Sie sich noch nicht direkt in Verhandlungen.
Erst wenn Sie einen Gegenvorschlag des Verkäufers erhalten haben, befinden Sie sich offiziell in einer Verhandlung. Sie können dann den Gegenvorschlag ablehnen (die Verhandlung abbrechen), ihn verbessern oder ihn annehmen.
Nein, es ist nicht erlaubt, Kandidaten gegeneinander auszuspielen. Die genauen Beträge der anderen Vorschläge können daher nicht mitgeteilt werden.
Ja, das ist erlaubt, aber der Makler muss alle Kaufinteressenten darüber informieren.
Nein, der Verkäufer ist nicht verpflichtet, mit jedem Bewerber in Verhandlungen zu treten. Es kann daher sein, dass Sie keine (förmliche) Antwort auf Ihr Angebot erhalten oder dass Ihr Angebot abgelehnt wird.