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Ist der Makler verpflichtet, ein Angebot an den Verkäufer weiterzuleiten?

Ist ein Immobilienmakler verpflichtet, ein Angebot an den Verkäufer weiterzuleiten?

Sollte der Makler verpflichtet sein, ein Gebot an den Verkäufer weiterzugeben? Mit der obligatorischen Einführung des Gebotsprotokolls sollte man meinen, dass diese Regel sofort in einem Bietsystem eingeführt werden könnte. Doch auch heute noch gibt es Unterschiede zwischen den verschiedenen Ausschreibungssystemen. Das wirft die Frage auf: Ist die Weitergabe eines Gebots tatsächlich obligatorisch?

Die Rolle des Maklers

Obwohl der Verkauf eines Hauses ohne einen Immobilienmakler immer beliebter wird, beauftragt die große Mehrheit der Menschen immer noch einen Makler. Der Makler wird dann als Anwalt des Verkäufers eingeschaltet und versucht, das beste Ergebnis für seinen Kunden zu erzielen. Wenn ein Angebot gemacht wird, geht es fast immer direkt an den Makler, der es bearbeitet und in Absprache mit dem Verkäufer weitere Schritte unternimmt.

Verpflichtungen für einen Makler

Da ein Makler von einem Verbraucher beauftragt wird und somit eine rechtliche Verpflichtung eingeht, gelten für einen Makler bestimmte Pflichten. Diese Verpflichtungen finden sich zum Beispiel im Ehrenkodex für Immobilienmakler oder im Berufs- oder Verhaltenskodex. Die Hauptverpflichtung besteht darin, dem Zweck des Verkäufers zu dienen, aber auch offen und transparent zu kommunizieren. Es versteht sich daher von selbst, dass der Verkäufer stets über alle abgegebenen Angebote informiert sein muss.

Verpflichtung des Staates

Der Bericht der Home Owners Association zeigte jedoch, dass die Angebote nicht immer ordnungsgemäß oder rechtzeitig an den Verkäufer weitergeleitet wurden. Daraufhin unterzeichnete das Ministerium für Inneres und Königreichsbeziehungen zusammen mit den verschiedenen Branchenverbänden die Vereinbarung zur Verbesserung des Vertrauens in den Kaufprozess . Dieser Pakt enthält die folgende Regel:

Während des gesamten Verkaufsprozesses gibt es keinen Informationsunterschied zwischen dem verkaufenden Makler und dem Verkäufer: Zu diesem Zweck werden im Voraus klare Vereinbarungen darüber getroffen, wie und wann die Verkäufer informiert werden. Das Grundprinzip dabei ist, dass alle Informationen in Echtzeit ausgetauscht werden. Darüber hinaus werden alle Gebote (inkl. Reservierungen, Mobilien und persönliche Mitteilungen) und der Zeitpunkt des Eingangs automatisch in einem Gebotsprotokoll erfasst und dem Verkäufer mitgeteilt. 

Dies zeigt, dass alle Unterzeichner der Meinung sind, dass die Verkäufer in Echtzeit (sofort) über neue Angebote informiert werden sollten.

Unterschiede in den Softwaresystemen

Dank des Gebotsprotokolls wurde der Bietprozess digitalisiert, was den Vorteil hat, dass die oben genannte Verpflichtung leicht automatisiert werden kann, z. B. kann ein Verkäufer sofort per E-Mail über ein neues Gebot informiert werden. 

Mehrere Medienberichte deuten jedoch darauf hin, dass einige Softwareanbieter diese Option absichtlich deaktivieren. Dieser Informationsunterschied könnte dazu führen, dass der Missbrauch, über den bereits berichtet wurde, weitergeht.

Möchten die Verkäufer sofort informiert werden?

Als Argument für die Deaktivierung dieser Option wird häufig angeführt, dass die Verkäufer häufig keine diesbezüglichen E-Mails erhalten möchten oder dass sie es vorziehen würden, persönlich vom Verkäufer zu hören.

Eerlijk Bieden hat natürlich die Probe aufs Exempel gemacht! So ergab die Untersuchung von mehr als 15.000 Verkaufsprozessen, dass nur 0,6 % der Verkäufer angaben, dass sie keine Aktualisierungen erhalten möchten. Von dieser Gruppe waren übrigens die Hälfte Fachleute wie Administratoren.

Wie soll man vorgehen?

Derzeit wurde ein NEN-Ausschuss eingesetzt, um die Regeln zu verschärfen, was die gegenseitigen Unterschiede zwischen den Systemen beseitigen und es (hoffentlich) bald unmöglich machen soll, die Kommunikation mit den Anbietern abzuschalten.

Wenn Sie mehr über den Verkaufsprozess von Eerlijk Bieden erfahren möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf!

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