Häufig gestellte Fragen Immobilienmakler
Etwas Neues kann immer Fragen aufwerfen, insbesondere wenn es in naher Zukunft verbindlich wird. Aus diesem Grund haben wir bereits alle Punkte für Sie aufgelistet, die auf Fragen aus Chats, E-Mails und Treffen basieren. Haben Sie weitere Fragen zum Angebotsprotokoll? Dann lesen Sie noch einmal den ausführlichen Blog hier.
1. Die Ausschreibungssoftware
Nein, als Reaktion auf den sich wandelnden Wohnungsmarkt haben wir die Möglichkeit geschaffen, auch Angebote ohne Frist einzuholen. Natürlich beobachten wir den Markt genau, um die neuesten Trends zu erkennen.
Nein, der Verkäufer ist (noch) völlig frei in der Wahl des Käufers, beraten durch den Makler.
Wir weisen in allen Mailings und als Disclaimer im Gebotsprotokoll auf das Recht auf Zuschlagserteilung im Voraus hin.
Ja, mit den fristlosen Verkaufsmethoden können Sie auf verschiedene Weise verhandeln. Zum Beispiel vollständig digital, oder nur die Übermittlung des telefonisch vereinbarten Angebots als Gegenvorschlag.
Wir haben mehrere Möglichkeiten, dies zu tun. Wollen Sie, dass jeder jederzeit mitbieten kann? Dann können Sie eine Schaltfläche auf Ihrer Website einrichten. Wenn Sie es vorziehen, den Prozess komplett geschlossen zu halten und nur tatsächlichen Zuschauern das Bieten zu erlauben, können Sie ganz einfach einen Link vom Gebotsformular aus freigeben.
Im Grunde genommen ändert sich fast nichts. Während früher die Gebote schriftlich (per E-Mail) bestätigt werden mussten, geschieht dies nun per Angebotsformular.
Sollte sich ein Kandidat dennoch nicht melden, kann der Makler ein delegiertes Angebot machen.
Ja, das können Sie! Wenn Sie ein Abonnement begonnen haben und zu den regulären Geboten wechseln möchten, ist das mit einem Klick möglich!
Ja, Eerlijk Bieden ist für die Paarung gedacht, kann aber auch sicher allein verwendet werden. Sie haben die Wahl!
2. Das Gebotsprotokoll
In den Medien war eine Zeit lang vom so genannten norwegischen Modell die Rede. Dies ist eine Form des Bietens, bei der jeder bei einer offenen Auktion zuschauen kann. Das Angebotsprotokoll ist lediglich ein Überblick über den Verkaufsprozess, der anschließend weitergegeben wird, unabhängig von der Verkaufsmethode (offen oder geschlossen). Auf diese Weise erhalten die Bewerber den gewünschten Einblick, während die Interessen des Verkäufers gewahrt bleiben.
Das Gebotsprotokoll wird nur freigegeben, wenn der Verkauf abgeschlossen ist. Dies ist also nach Ablauf der dreitägigen Bedenkzeit und nach dem Erlöschen etwaiger Vorbehalte der Fall.
Die politische Forderung war nicht die nach überhitzten Ausschreibungen an sich, sondern eine strukturelle Forderung nach Transparenz. Sollte es während eines Verfahrens zu Missbräuchen kommen, so kann dies bei 30 Kandidaten, aber auch bei nur zwei Kandidaten geschehen. Das Bid Log ist daher in jeder Situation wichtig.
Das Ministerium weist darauf hin, dass das Bietungsprotokoll von einer unabhängigen Partei erstellt werden und sich selbst zertifizieren und prüfen muss. Ein Makler kann sich per Definition nicht selbst prüfen.