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Können Sie ein angenommenes Gebot zurückziehen?

Können Sie ein angenommenes Gebot zurückziehen?

Wenn Sie für ein Haus geboten haben, hoffen Sie natürlich immer, dass der Verkäufer Ihr Angebot annimmt. Aber was ist, wenn man nach den Glückwünschen des Immobilienmaklers immer noch Zweifel hat: Habe ich nicht zu viel bezahlt, ist die Gegend schön genug, wird die Renovierung nicht zu groß sein? Kurzum: Kann man ein angenommenes Angebot zurückziehen?

Annahme eines Angebots

Zunächst einmal ist es gut zu wissen, dass es innerhalb eines Verkaufsprozesses verschiedene Status eines Angebots gibt. Ein Angebot ist zum Beispiel dann gültig, wenn es schriftlich fixiert ist, zum Beispiel in einem Angebotsprotokoll. Auf diese Weise kann der Immobilienmakler es dem Kunden schriftlich vorlegen.

Nachdem der Verkäufer alle Angebote geprüft hat, hat er mehrere Möglichkeiten: Ablehnen, einen Gegenvorschlag unterbreiten oder den Zuschlag erteilen (akzeptieren). Nachdem der Verkäufer den Zuschlag erteilt hat, ruft der Makler in der Regel an oder schickt eine E-Mail mit bedingten Glückwünschen. Möglicherweise sind Sie dann als Kaufinteressent ausgewählt worden, aber um dies zu erreichen, müssen noch einige Dinge zu Papier gebracht werden.

Schriftlich

Nach einem Zuschlag oder einer Annahme können sowohl der Verkäufer als auch der Käufer aufgrund des so genannten Schriftformerfordernisses noch auf den Verkauf verzichten. Dieser Passus besagt, dass der Kaufvertrag erst dann verbindlich ist, wenn ein Kaufvertrag von beiden Parteien unterzeichnet wurde und die Bedenkzeit abgelaufen ist.

Fazit: Können Sie ein angenommenes Gebot zurückziehen?

Um auf die Frage zurückzukommen: Können Sie ein angenommenes Angebot zurückziehen? Je nach Ihrer aktuellen Situation gibt es verschiedene Antworten:

  • Es wurde noch kein Kaufvertrag aufgesetzt: Das angenommene Angebot kann zurückgezogen werden.
  • Es gibt einen Kaufvertrag, der jedoch noch nicht unterzeichnet wurde: Das angenommene Angebot kann zurückgezogen werden.
  • Ein Kaufvertrag liegt vor, er wurde unterzeichnet, aber die gesetzliche Bedenkzeit von drei Tagen ist noch nicht abgelaufen: Das angenommene Angebot kann zurückgezogen werden.
  • Es gibt einen Kaufvertrag, er wurde unterzeichnet und die gesetzliche Bedenkzeit von drei Tagen ist bereits abgelaufen: Das angenommene Angebot kann nicht mehr zurückgezogen werden.
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