Das Schriftformerfordernis verhindert Verwirrung über die Mitteilung: "Herzlichen Glückwunsch zum Kauf". Denn wann haben Sie die Immobilie tatsächlich gekauft? Ist das bereits der Zeitpunkt, an dem der Immobilienmakler Ihnen gratuliert, oder gibt es noch mehr zu regeln? In diesem Blogbeitrag erklären wir Ihnen, wie wichtig die Schriftform ist und worauf Sie achten sollten!
Schriftliche Anforderung im Gesetz
Das Schriftformerfordernis wurde 2003 in das niederländische Recht aufgenommen und dient der Klarstellung der zwischen Käufer und Verkäufer getroffenen Vereinbarungen. Durch die Schriftform des Kaufvertrags werden spätere Diskussionen über die Bedingungen der Transaktion vermieden. Dies schützt sowohl den Verbraucher-Käufer als auch den Verbraucher-Verkäufer, da sie dadurch einen klaren Überblick über ihre Rechte und Pflichten erhalten. Kurz gesagt, ein Kauf ist erst dann wirklich abgeschlossen, wenn beide Parteien dem Kaufvertrag durch ihre Unterschrift zugestimmt haben.
Das Schriftformerfordernis schützt nicht nur den Käufer, sondern auch den Verkäufer. Ein interessantes Beispiel hierfür wurde vom Obersten Gerichtshof, dem höchsten Gericht der Niederlande, im Jahr 2011 bestätigt. In diesem Fall weigerte sich ein Verbraucher-Verkäufer trotz einer mündlichen Vereinbarung mit einem Verbraucher-Käufer, den Kaufvertrag zu unterzeichnen, weil er ein höheres Angebot erhalten hatte. Der Oberste Gerichtshof entschied, dass der Verkäufer rechtlich nicht zur Unterzeichnung des Kaufvertrags gezwungen werden kann. Dies bedeutet, dass es dem Verkäufer bis zur schriftlichen Bestätigung des Kaufvertrags freisteht, ein höheres Angebot eines anderen potenziellen Käufers anzunehmen. Außerdem schuldet der Verkäufer dem ersten Käufer keinen Schadenersatz.
Ein Wort ist ein Wort
Es mag seltsam klingen, aber derselbe Grundsatz gilt auch für schriftliche Bestätigungen per E-Mail, SMS oder z. B. Whatsapp. Selbst wenn ein Immobilienmakler per E-Mail schreibt: "Herzlichen Glückwunsch, Sie wurden als Käufer ausgewählt", gilt immer noch, dass ein Kaufvertrag erst von beiden Parteien unterzeichnet werden muss. Folglich ist ein Wort nicht immer ein Wort....
Bedenkzeit nach der Unterzeichnung
Auch nach der Unterzeichnung hat der Käufer noch drei Tage Bedenkzeit, um ohne Angabe von Gründen vom Kauf zurückzutreten; dies gilt nicht für den Verkäufer.