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Kaufvertrag mit 3-tägiger Bedenkzeit, wie funktioniert er?

Kaufvertrag mit Bedenkzeit eerlijk bieden

Der Kaufvertrag mit Bedenkzeit: Der Kauf eines Hauses ist mit Sicherheit eine der größten Anschaffungen in Ihrem Leben. Daher ist es nicht verwunderlich, dass man manchmal daran zweifelt, ob man die richtige Wahl getroffen hat. Zum Schutz der Käufer gibt es daher die gesetzliche Bedenkzeit beim Kauf einer Wohnung. In diesem Blog erklären wir, was diese Bedenkzeit im Kaufvertrag bedeutet und worauf Sie als Käufer achten sollten.

Was ist die gesetzliche Bedenkzeit im Kaufvertrag?

Die gesetzliche Bedenkzeit bedeutet, dass Sie als Käufer einer Immobilie nach Unterzeichnung des Kaufvertrags noch drei Tage Bedenkzeit haben. Innerhalb dieser Tage können Sie noch vom Kauf zurücktreten. Anders als zum Beispiel bei einer Reservierung können Sie während der Bedenkzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Beweislast vom Kauf zurücktreten.

Wann endet die Bedenkzeit?

Die Bedenkzeit beginnt am Tag nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags durch beide Parteien. Genauer gesagt, am folgenden Tag um 0:00 Uhr. Die Frist endet am dritten Tag um 24:00 Uhr.

Die gesetzliche Bedenkzeit beträgt drei Kalendertage, wobei auch Wochenendtage und Feiertage mitgezählt werden. Endet die Bedenkzeit z. B. an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag, dauert die Bedenkzeit bis zum nächsten Werktag.

Ist eine längere Bedenkzeit möglich?

Ja, wenn die Parteien zustimmen, ist es möglich, die Bedenkzeit zu verlängern. Bitte beachten Sie, dass 3 Tage das gesetzliche Minimum sind, weshalb eine Verkürzung der Bedenkzeit nicht zulässig ist.

Wie kann ich auf den Verkauf verzichten?

Wenn Sie die Bedenkzeit in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie dies immer schriftlich tun. Das kann per Brief, aber auch per E-Mail geschehen. Es ist wichtig, dass Sie dies innerhalb der dreitägigen Frist tun, da sonst die Bedenkzeit abläuft. Beachten Sie auch, dass der Verkäufer die Kaution zurückzahlen muss, wenn Sie die Bedenkzeit nutzen. Wenn Ihnen selbst bereits Kosten entstanden sind, z. B. für den Hypothekenantrag oder die Architektenprüfung, können Sie diese nicht zurückfordern.

Wann habe ich Anspruch auf Bedenkzeit?

Als privater Käufer haben Sie beim Kauf eines Hauses oder einer Ferienwohnung Anspruch auf eine Bedenkzeit. Keine Bedenkzeit gilt beim Kauf von Grundstücken, Hausbooten, Wohnwagen, beim Mietkauf oder bei einer notariellen öffentlichen Versteigerung.

Wenn Sie eine Immobilie als nicht natürliche Person, z. B. als Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder als Holdinggesellschaft, kaufen oder für ein Unternehmen oder einen Berufsstand handeln, wird dies als Kauf durch eine professionelle Partei betrachtet. In diesem Fall haben Sie keinen Anspruch auf die dreitägige Bedenkzeit.

Schlussfolgerung

Die gesetzliche Bedenkzeit beim Kauf einer Immobilie gibt Käufern drei Tage Zeit, um nach Unterzeichnung des Kaufvertrags über den Kauf nachzudenken. Es ist wichtig zu wissen, wann die Bedenkzeit gilt und worauf Sie als Käufer achten sollten. Wenn Sie die Bedenkzeit nutzen, können Sie als Käufer übereilte Entscheidungen vermeiden und noch einmal überdenken, ob der Kauf wirklich zu Ihnen passt.

Wenn Sie weitere Informationen über den Kauf eines Hauses wünschen, sollten Sie unbedingt einen unserer anderen Blogs lesen!

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