Allgemeine Geschäftsbedingungen - Bewerber
Aktualisierung: 19-06-2023
Um sich über Ihre Rechte und Pflichten im Klaren zu sein, empfiehlt Eerlijk Bieden Ihnen stets, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen.
Artikel 1: Begriffsbestimmungen
- Informationen zum Angebot:
Alle relevanten Informationen über die Immobilie, die vom verkaufenden Makler zur Verfügung gestellt werden, zur Einsichtnahme mittels des Angebotsformulars und des Datenraums.
- Angebotsformular:
Das Online-Formular, mit dem ein Bewerber ein Gebot für die Immobilie des Registers abgeben kann.
- Gebotsprotokoll:
Die Online-Übersicht über die abgegebenen Gebote für ein registriertes Objekt.
- Bieterverfahren:
Der Prozess der Online-Gebote über die Website für einen im Voraus angekündigten Zeitraum gemäß den geltenden Bestimmungen und Bedingungen
- Datenraum:
Eine sichere Webseite, von der Dokumente heruntergeladen und Fragen gestellt werden können.
- Eerlijk Bieden:
Eerlijk Bieden b.v., nachstehend Eerlijk Bieden genannt, ist der Softwareanbieter, der das Online-Gebotsformular zur Verfügung stellt.
- Auszeichnung:
Die Erklärung des Verkäufers, aus der hervorgeht, dass der Verkäufer als Ergebnis des Bieterverfahrens das eingetragene Grundstück an einen Bewerber vergibt.
- Anmeldung:
Verkaufsmethode, bei der den Kandidaten die Möglichkeit gegeben wird, vor einer festgelegten Schlusszeit ein "blindes" Gebot abzugeben. Die Registrierung in Eerlijk Bieden basiert auf der Richtlinie NVM Wonen Registrierungsbedingungen (April 1999) (angepasst an das KOZ-Gesetz: Januar 2004).
- Kandidat:
Die volljährige natürliche oder juristische Person, die über das digitale Gebotsformular ein Gebot für die Registerimmobilie abgibt.
- Kaufvertrag:
Die schriftliche Vereinbarung über den Verkauf einer eintragungsfähigen Immobilie zwischen Verkäufer und Käufer.
- Anschaffungspreis:
Der Geldbetrag, ausschließlich der vom Käufer zu zahlenden Kosten und Steuern, für den das eingetragene Eigentum vom Verkäufer an den Käufer verkauft wird.
- Medien:
Die verschiedenen Plattformen, über die der Verkaufsagent das Angebotsformular an die Bewerber verteilen kann.
- Eigentum registrieren:
Die Immobilie oder ein unabhängig übertragbares beschränktes Recht an einer Immobilie, die Gegenstand des Bieterverfahrens ist. Der Begriff "Registergut" umfasst auch die Mitgliedschaft in einem Verein oder einer Genossenschaft, die zur ausschließlichen Nutzung eines oder mehrerer Grundstücke oder Teile davon berechtigt. Der Begriff Registersachen umfasst auch die in Artikel 3:254 Absatz 1 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs genannten beweglichen Sachen, die gemäß dem Pfandrecht und der dort genannten Klausel zusammen mit den unbeweglichen Sachen verkauft werden.
- Reguläres Bieten:
Verkaufsmethode, bei der den Bewerbern die Möglichkeit gegeben wird, ein "blindes" Gebot abzugeben, ohne dass eine bestimmte Schlusszeit festgelegt wird.
- Schließzeit:
Der späteste Zeitpunkt, zu dem abgegebene Gebote vom Verkäufer noch akzeptiert werden.
- Verkäufer:
Anbieter des eintragungsfähigen Eigentums.
- Verkaufsagent:
Der vom Verkäufer beauftragte Makler, der das Bieterverfahren organisiert.
Artikel 2: Anwendbarkeit
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Ausschreibungsprozesse von Registerimmobilien und Dienstleistungen, die von Eerlijk Bieden angeboten werden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich zwischen beiden Parteien vereinbart wurden.
- Wenn diese Allgemeinen Bedingungen Eerlijk Bieden geändert werden, gelten die geänderten Bedingungen für die Ausschreibungsverfahren, Angebote und alle damit zusammenhängenden Handlungen ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens.
- Eerlijk Bieden steht es frei, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Inhaltliche Änderungen müssen 1 Woche vor der Ratifizierung bekannt gegeben werden.
- Mit der Anmeldung bestätigt der Kandidat, dass er mit der Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Eerlijk Bieden und etwaiger Besonderer Geschäftsbedingungen Eerlijk Bieden einverstanden ist und den Inhalt der Bedingungen kennt. Der Kandidat bestätigt außerdem, dass er mit dem Inhalt der Datenschutzerklärung 'Eerlijk Bieden' einverstanden und vertraut ist. Diese Erklärung ist zu finden unter https://eerlijkbieden.nl/privacy-statement.
Artikel 3: Bereitstellung von Informationen über das Eigentum des Registers
- Der Verkaufsmakler stellt dem Kandidaten die Angebotsinformationen durch die Anwendung Eerlijk Bieden zur Verfügung, zusätzlich durch die Nutzung des Datenraums.
- Zusätzlich zu den manuell zur Verfügung gestellten Dokumenten des verkaufenden Maklers wird der Datenraum automatisch mit öffentlich zugänglichen Quellen auf Basis der Adresse ergänzt.
- Um die Privatsphäre des Verkäufers und anderer Beteiligter zu schützen, muss der Verkäufer alle datenschutzrelevanten Dokumente vor der Veröffentlichung im Datenraum anonymisieren.
- Sobald der Datenraum veröffentlicht ist, können die Bewerber den Zugang zum Datenraum beantragen.
- Bei späteren Änderungen im Datenraum werden alle Kandidaten automatisch per E-Mail benachrichtigt.
- Zusätzliche Informationen können dem Bewerber oder dem Einkäufer auch vor dem Abschluss des Kaufvertrags (mündlich) mitgeteilt werden.
- Nach dem Zuschlag können bestimmte Informationen aus dem Datenraum bis zum Übergabedatum an externe Parteien weitergegeben werden. Der Käufer und der verkaufende Makler sind dafür verantwortlich, diese externen Parteien einzuladen.
- Eerlijk Bieden hat keinen Einfluss auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angebotsinformationen und des Datenraums. Eerlijk Bieden haftet daher weder für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angebotsinformationen und des Datenraums noch für die aus automatisch öffentlich zugänglichen Quellen gewonnenen Informationen noch für Schäden, die aus der Öffnung des Datenraums für Externe resultieren würden.
Artikel 4: Bieten auf eine Ausschreibung
- Im Falle einer Ausschreibung sollte der Annahmeschluss den Bewerbern im Voraus vom anbietenden Makler mitgeteilt und auf dem Angebotsformular angegeben werden.
- Bevor er ein Gebot abgibt, hat der Kandidat die Möglichkeit, die Immobilie zu besichtigen und zu prüfen. Wenn der Kandidat von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat, geschieht dies auf eigene Kosten und/oder eigenes Risiko.
- Vor der Abgabe eines Angebots wurde dem Bewerber die Möglichkeit gegeben, die Informationen im Datenraum zu studieren und Fragen zu stellen. Hat der Bewerber von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht, so geschieht dies auf seine Kosten und/oder sein Risiko.
- Gebote können nur mittels des zuvor angekündigten Gebotsformulars eingereicht werden.
- Der Bewerber erklärt, dass er alle im Bewerbungsformular verlangten Angaben vollständig und korrekt ausgefüllt hat.
- Mit der Abgabe eines Gebots erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass die anonymisierten Einzelheiten des Gebots im Gebotsprotokoll und im Kaufvertrag veröffentlicht werden können.
- Die Bewerber können ein Gebot zurückziehen und danach bis zum Einsendeschluss ein neues Gebot einreichen, abweichend von der Richtlinie NVM Wonen Registrierungsbedingungen (April 1999) (angepasst im Hinblick auf das KOZ-Gesetz: Januar 2004).
- Nach Ablauf der angekündigten Angebotsfrist wird das Angebotsformular deaktiviert. Die Bewerber können danach kein neues Gebot für das Registerobjekt abgeben oder ein bereits abgegebenes Gebot zurückziehen.
- Der Annahmeschluss ist immer auf dem Angebotsformular angegeben. Eerlijk Bieden haftet nicht für Angebote, die aus technischen Gründen zu spät eingereicht werden.
- Alle abgegebenen Gebote sind im System von Eerlijk Bieden bis zum Ablauf der Angebotsfrist geschützt. Nach Ablauf der Einreichungsfrist werden die Einzelheiten gleichzeitig dem verkaufenden Makler und dem Verkäufer mitgeteilt.
Artikel 5: Regelmäßige Ausschreibungen
- Im Falle von regulären Geboten können Bieterkandidaten so lange bieten, bis der verkaufende Makler einen Käufer benennt.
- Bevor er ein Gebot abgibt, hat der Kandidat die Möglichkeit, die Immobilie zu besichtigen und zu prüfen. Wenn der Kandidat von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat, geschieht dies auf eigene Kosten und/oder eigenes Risiko.
- Vor der Abgabe eines Angebots wurde dem Bewerber die Möglichkeit gegeben, die Informationen im Datenraum zu studieren und Fragen zu stellen. Hat der Bewerber von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht, so geschieht dies auf seine Kosten und/oder sein Risiko.
- Gebote können nur mittels des zuvor angekündigten Gebotsformulars eingereicht werden.
- Der Bewerber erklärt, dass er alle im Bewerbungsformular verlangten Angaben vollständig und korrekt ausgefüllt hat.
- Mit der Abgabe eines Gebots erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass die anonymisierten Einzelheiten des Gebots im Gebotsprotokoll und im Kaufvertrag veröffentlicht werden können.
- Dem Verkäufer und dem verkaufenden Makler steht es frei, mit einem Kandidaten in Verhandlungen zu treten. Die Verhandlung sollte im Gebotsprotokoll digital registriert werden.
- Die Bewerber können ein Gebot zurückziehen und danach ein neues Gebot abgeben, bis ein Käufer gefunden ist.
- Nachdem ein Käufer ernannt wurde, wird das Gebotsformular deaktiviert. Die Bewerber können danach kein neues Gebot für das Registerobjekt abgeben oder ein bereits abgegebenes Gebot zurückziehen.
Artikel 6: Änderung der Verkaufsmethode:
- Eine Änderung der Verkaufsmethode durch den Verkaufenden Makler wird dem Verkäufer, dem Verkaufenden Makler, den Bewerbern und den registrierten Benutzern des Datenraums automatisch per E-Mail mitgeteilt.
Artikel 7: Ein Angebot
- Der Betrag, der auch als Kaufpreis bezeichnet wird, ist immer in ganzen Euro ausgedrückt und versteht sich ausschließlich der vom Käufer zu zahlenden Steuern und sonstigen Kosten.
- Alle Beträge werden automatisch im Formular formatiert. Tausender werden durch einen Punkt getrennt, Dezimalzahlen durch ein Komma.
- Der Geldbetrag bezieht sich nur auf den Kaufpreis der Immobilie. Steuern, Kosten, Abgaben usw. sind nicht Bestandteil des abgegebenen Gebots, sondern gehen zusätzlich zu Lasten des Käufers. Ein etwaiger Vorteil auf der Grundlage von Artikel 13 des Rechtsverkehrssteuergesetzes (Grunderwerbsteuer) steht dem Verkäufer zu.
- Der Bewerber hat die Möglichkeit, etwaige auflösende Bedingungen auf dem Angebotsformular anzugeben.
- Der Bewerber erhält während der Bewerbung einen automatisch generierten Benutzercode.
- Eerlijk Bieden steht es frei, den Kandidaten oder den Verkäufer zu kontaktieren, wenn ein konkreter Verdacht auf Betrug besteht.
- Eerlijk Bieden steht es frei, ein Gebot ohne Angabe von Gründen zurückzuziehen, wenn ein begründeter Verdacht auf Betrug besteht.
Artikel 8: Zuschlag, Bekanntmachung, Aufhebung und Folgemaßnahmen
- Nach Prüfung der eingereichten Angebote werten der Verkaufsagent und der Verkäufer die Gebote aus.
- Der Verkäufer behält zu jeder Zeit das Recht auf Prüfung und Vergabe. Das bedeutet, dass der Verkäufer nicht verpflichtet ist, den Zuschlag an den Bewerber mit dem höchsten Gebot und/oder den besten Konditionen zu erteilen.
- Der Verkäufer und der Verkaufsmakler werden die Zuteilung so schnell wie möglich bekannt geben, wobei abweichend von den NVM Wonen Ausschreibungsrichtlinien (April 1999) (geändert im Hinblick auf das KOZ-Gesetz: Januar 2004) keine bestimmte Zeit dafür vorgesehen ist.
- Dem Verkäufer und dem Verkaufsagenten steht es frei, ein Verkaufsverfahren, für das noch kein Zuschlag erteilt wurde, ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder wieder aufzunehmen.
- Der Kauf der eingetragenen Immobilie kommt erst nach rechtsgültiger Unterzeichnung des schriftlichen Kaufvertrags durch den Verkäufer und den Käufer zustande. Dies gilt nicht, wenn es sich um einen professionellen Käufer handelt (der in Ausübung eines Berufs oder Geschäfts handelt).
Artikel 9: Digitaler Kaufvertrag
- Der verkaufende Makler kann optional einen Kaufvertrag über das System von Eerlijk Bieden erstellen.
- Der Kaufvertrag wird automatisch erstellt, indem die Informationen aus dem Datenraum mit den vom Käufer gelieferten Informationen und automatisch öffentlich zugänglichen Quellen im Muster-Wohnrechtsvertrag (Muster 2021) kombiniert werden.
- Eerlijk Bieden hat keinen Einfluss auf die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen. Eerlijk Bieden haftet daher nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Kaufvertrages.
Artikel 10: Bedenkzeit
- Nachdem dem Käufer (der eine natürliche Person ist, die nicht in Ausübung eines Berufes oder Gewerbes handelt) ein Exemplar (Kopie) des von den Parteien unterzeichneten Kaufvertrags ausgehändigt wurde, beginnt die gesetzliche Bedenkzeit von drei Tagen im Falle einer bestehenden Immobilie und von sieben Tagen im Falle einer neuen Immobilie. Während dieser Bedenkzeit hat der Käufer das Recht, den Verkauf ohne Angabe von Gründen rückgängig zu machen. Die Bedenkzeit endet um 24.00 Uhr des letzten Tages, der in die Bedenkzeit fällt. Die Bedenkzeit beträgt mindestens drei Tage. Die Bedenkzeit kann länger sein, da das Gesetz über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt. Wenn der Käufer den Kaufvertrag auflöst, wird der Zuschlag hinfällig und der Verkäufer kann die Immobilie erneut zum Verkauf anbieten. Diese Bedenkzeit gilt nur, wenn es sich bei dem Käufer um eine natürliche Person handelt, die nicht im Rahmen der Ausübung eines Berufs oder Unternehmens handelt, und gilt ausdrücklich nicht für einen professionellen Käufer.
Artikel 11: Allgemeine Rechenschaftspflicht
- Im Interesse der allgemeinen Transparenz des Verkaufsprozesses müssen der Verkaufsagent und/oder der Verkäufer vorbehaltlich der gesetzlichen Bedenkzeit von 3 Tagen oder des Ablaufs der Vorbehalte des Käufers das Gebotsprotokoll übermitteln.
- Nur die Bewerber, die auf die Immobilie des Registers geboten haben, erhalten das Gebotsprotokoll per E-Mail.
- Das Gebotsprotokoll zeigt jederzeit das erfolgreiche Gebot, das auch als Käufer angezeigt wird, andere abgegebene Gebote und die Daten der Transaktion an.
- Die persönlichen Daten aller Bewerber werden automatisch in anonymisierter Form angezeigt.
Artikel 12: Datenschutz
- Eerlijk Bieden Ihre Privatsphäre zu respektieren. In unserer Datenschutzerklärung erläutern wir, welche personenbezogenen Daten wir über unser Bewerbungsformular erfassen und zu welchem Zweck.
Artikel 13: Haftung
- Eerlijk Bieden und der verkaufende Makler haften nicht für Schäden, die Bewerbern, Käufern und Verkäufern durch die Teilnahme am Bietverfahren oder die Nutzung der Software entstehen.
- Eerlijk Bieden und der Verkaufsbroker haften nicht für Schäden infolge von Computerfehlern und Fehlfunktionen des Gebotsformulars, die dazu führen, dass ein Kandidat nicht (oder nicht rechtzeitig) ein Gebot abgeben kann.
- Eerlijk Bieden und der Verkäufer haften nicht für Schäden, die Bewerbern, Käufern und Verkäufern infolge von Viren und/oder ähnlichen (unrechtmäßigen) Dateien und Programmen entstehen, die über die Website verbreitet werden.
- Eerlijk Bieden haftet nicht für Schäden, die durch Unvollständigkeit oder Ungenauigkeit der Angebotsinformationen, des Datenraums oder des Kaufvertrags entstehen.
- Eerlijk Bieden garantiert nicht, dass der Verkäufer berechtigt ist, über das Grundstück zu verfügen, und/oder dass das Grundstück nicht mit beschränkten Rechten, sonstigen Beschränkungen und Pfändungen belastet ist.
- Die in diesen Allgemeinen Bedingungen Eerlijk Bieden enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit der Eerlijk Bieden und/oder des Verkaufsmaklers zurückzuführen ist.
- Die Haftung von Eerlijk Bieden und/oder des Verkaufsmaklers ist in jedem Fall auf den von ihrer Haftpflichtversicherung ausgezahlten Betrag zuzüglich des Selbstbehalts begrenzt.
- Jeder Anspruch einer Partei auf Schadenersatz verjährt ein Jahr nach Abschluss des Verkaufsverfahrens, d.h. nach der Zuteilung oder nach Aufhebung des Bietverfahrens.
Artikel 14: Anwendbares Recht
- Das Gesetz über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt für die Bedingungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem niederländischen Recht. Ein Streit über diese Bedingungen wird dem zuständigen Gericht vorgelegt.
- Eerlijk Bieden hat das Recht, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern.