Allgemeine Geschäftsbedingungen - Kandidat

Um sich über Ihre Rechte und Pflichten im Klaren zu sein, empfiehlt Eerlijk Bieden Ihnen stets, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen. 

Artikel 1: Begriffsbestimmungen

  • Informationen zum Angebot: 

Alle relevanten Informationen über das eingetragene Objekt, die von der Verkaufsstelle zur Verfügung gestellt werden, zur Einsichtnahme mittels des Angebotsformulars.

  • Angebotsformular:

Das Online-Formular, über das ein Bewerber ein Gebot für die registrierbare Immobilie abgeben kann.

  • Gebotsprotokoll:

Die Online-Übersicht über die abgegebenen Gebote für ein registriertes Objekt.

  • Bieterverfahren:

Der Prozess der Online-Gebote über die Website für einen im Voraus angekündigten Zeitraum gemäß den geltenden Bestimmungen und Bedingungen

  • Datenraum:

Eine sichere Webseite, von der Dokumente heruntergeladen und Fragen gestellt werden können.

  • Eerlijk Bieden:

Eerlijk Bieden b.v., nachstehend Eerlijk Bieden genannt, ist der Softwareanbieter, der das Online-Gebotsformular zur Verfügung stellt.

  • Auszeichnung:

Die Erklärung des Verkäufers, aus der hervorgeht, dass der Verkäufer als Ergebnis des Bieterverfahrens das eingetragene Grundstück an einen Bewerber vergibt.

  • Anmeldung:

Verkaufsmethode, bei der den Bewerbern die Möglichkeit gegeben wird, vor einer festgelegten Schlusszeit "blind" ein Gebot abzugeben.

  • Kandidat:

Die erwachsene oder juristische Person, die für die eingetragene Immobilie bietet.

  • Kaufvertrag:

Die schriftliche Vereinbarung über den Verkauf einer eintragungsfähigen Immobilie zwischen Verkäufer und Käufer.

  • Anschaffungspreis:

Der Geldbetrag, ausschließlich der vom Käufer zu zahlenden Kosten und Steuern, für den das eingetragene Eigentum vom Verkäufer an den Käufer verkauft wird.

  • Medien:

Die verschiedenen Plattformen, über die der Verkaufsagent das Angebotsformular an die Bewerber verteilen kann.

  • Eigentum registrieren:

Die Immobilie oder ein unabhängig übertragbares beschränktes Recht an einer Immobilie, die Gegenstand des Bieterverfahrens ist. Der Begriff "Registergut" umfasst auch die Mitgliedschaft in einem Verein oder einer Genossenschaft, die zur ausschließlichen Nutzung eines oder mehrerer Grundstücke oder Teile davon berechtigt. Der Begriff Registersachen umfasst auch die in Artikel 3:254 Absatz 1 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs genannten beweglichen Sachen, die gemäß dem Pfandrecht und der dort genannten Klausel zusammen mit den unbeweglichen Sachen verkauft werden.

  • Reguläres Bieten:

Verkaufsmethode, bei der den Bewerbern die Möglichkeit gegeben wird, ein "blindes" Gebot abzugeben, ohne dass eine bestimmte Schlusszeit festgelegt wird.

  • Schließzeit:

Der späteste Zeitpunkt, zu dem abgegebene Gebote vom Verkäufer noch akzeptiert werden.

  • Verkäufer:

Anbieter des eintragungsfähigen Eigentums.

  • Verkaufsagent:

Der vom Verkäufer beauftragte Makler, der das Bieterverfahren organisiert.

Artikel 2: Anwendbarkeit

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Ausschreibungsprozesse von Registerimmobilien und Dienstleistungen, die von Eerlijk Bieden angeboten werden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich zwischen beiden Parteien vereinbart wurden.
  2. Wenn diese Allgemeinen Bedingungen Eerlijk Bieden geändert werden, gelten die geänderten Bedingungen für die Ausschreibungsverfahren, Angebote und alle damit zusammenhängenden Handlungen ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens.
  3. Eerlijk Bieden steht es frei, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Inhaltliche Änderungen müssen 1 Woche vor der Ratifizierung bekannt gegeben werden.
  4. Mit der Anmeldung bestätigt der Kandidat, dass er mit der Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Eerlijk Bieden und etwaiger Besonderer Geschäftsbedingungen Eerlijk Bieden einverstanden ist und den Inhalt der Bedingungen kennt. Der Kandidat bestätigt außerdem, dass er mit dem Inhalt der Datenschutzerklärung "Eerlijk Bieden" einverstanden und vertraut ist. Diese Erklärung kann unter https://eerlijkbieden.nl/privacy-statement abgerufen werden.

Artikel 3: Bereitstellung von Informationen über das Eigentum des Registers

  1. Der Verkaufsmakler stellt dem Kandidaten die Angebotsinformationen durch die Anwendung Eerlijk Bieden zur Verfügung, zusätzlich durch die Nutzung des Datenraums
  2. Der Datenraum wird automatisch durch öffentlich zugängliche Quellen auf der Grundlage der Adresse ergänzt, zusätzlich zu den von den Verkaufsagenten bereitgestellten Dokumenten.  
  3. Um die Privatsphäre des Verkäufers und anderer Beteiligter zu schützen, muss der Verkäufer alle datenschutzrelevanten Dokumente vor der Veröffentlichung im Datenraum anonymisieren.
  4. Sobald der Datenraum veröffentlicht ist, können die Bewerber den Zugang zum Datenraum beantragen.
  5. Bei späteren Änderungen im Datenraum werden alle Kandidaten automatisch per E-Mail benachrichtigt.
  6. Zusätzliche Informationen können dem Bewerber oder dem Einkäufer auch vor dem Abschluss des Kaufvertrags (mündlich) mitgeteilt werden. 
  7. Eerlijk Bieden hat keinen Einfluss auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angebotsinformationen und des Datenraums. Eerlijk Bieden haftet daher weder für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angebotsinformationen und des Datenraums noch für die aus automatisch öffentlich zugänglichen Quellen bezogenen Informationen.

Artikel 4: Bieten auf eine Ausschreibung

  1. Im Falle einer Registrierung muss der Verkaufsagent den Bewerbern die Schlusszeit im Voraus mitteilen.
  2. Bevor er ein Gebot abgibt, hat der Kandidat die Möglichkeit, die Immobilie zu besichtigen und zu prüfen. Wenn der Kandidat von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat, geschieht dies auf eigene Kosten und/oder eigenes Risiko. 
  3. Bevor er ein Angebot abgibt, hat der Bewerber die Möglichkeit, die Informationen im Datenraum zu studieren. Wenn der Kandidat von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat, geschieht dies auf seine Kosten und/oder sein Risiko.
  4. Gebote können nur mittels des zuvor angekündigten Gebotsformulars eingereicht werden.
  5. Der Bewerber erklärt, dass er alle im Bewerbungsformular verlangten Angaben vollständig und korrekt ausgefüllt hat.
  6. Mit der Abgabe eines Gebots erklärt sich der Kandidat damit einverstanden, dass die anonymisierten Details des Gebots im Gebotsprotokoll angezeigt werden können.
  7. Die Bewerber können ein Gebot löschen und danach bis zum Ablauf der Frist ein neues Gebot abgeben.
  8. Nach Ablauf einer angekündigten Angebotsfrist wird das Angebotsformular deaktiviert. Die Bewerber können danach kein neues Gebot für das Registerobjekt abgeben oder ein zuvor abgegebenes Gebot löschen.
  9. Der Annahmeschluss ist immer auf dem Angebotsformular angegeben. Eerlijk Bieden haftet nicht für Angebote, die aus technischen Gründen zu spät eingereicht werden.
  10. Alle abgegebenen Gebote sind im System von Eerlijk Bieden bis zum Ablauf der Angebotsfrist geschützt. Nach Ablauf der Einreichungsfrist werden die Einzelheiten gleichzeitig dem verkaufenden Makler und dem Verkäufer mitgeteilt.

Artikel 5: Regelmäßige Ausschreibungen

  1. Im Falle von regulären Geboten können Bieterkandidaten so lange bieten, bis der verkaufende Makler einen Käufer benennt.
  2. Bevor er ein Gebot abgibt, hat der Kandidat die Möglichkeit, die Immobilie zu besichtigen und zu prüfen. Wenn der Kandidat von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat, geschieht dies auf eigene Kosten und/oder eigenes Risiko. 
  3. Bevor er ein Angebot abgibt, hat der Bewerber die Möglichkeit, die Informationen im Datenraum zu studieren. Wenn der Kandidat von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat, geschieht dies auf seine Kosten und/oder sein Risiko.
  4. Gebote können nur mittels des zuvor angekündigten Gebotsformulars eingereicht werden.
  5. Der Bewerber erklärt, dass er alle im Bewerbungsformular verlangten Angaben vollständig und korrekt ausgefüllt hat.
  6. Mit der Abgabe eines Gebots erklärt sich der Kandidat damit einverstanden, dass die anonymisierten Details des Gebots im Gebotsprotokoll angezeigt werden können.
  7. Dem Verkäufer und dem verkaufenden Makler steht es frei, mit einem Kandidaten in Verhandlungen zu treten. Die Verhandlung sollte im Gebotsprotokoll digital registriert werden.
  8. Die Bewerber können ein Gebot zurückziehen und danach ein neues Gebot abgeben, bis ein Käufer gefunden ist.
  9. Nachdem ein Käufer ernannt wurde, wird das Gebotsformular deaktiviert. Die Bewerber können danach kein neues Gebot für das Registerobjekt abgeben oder ein zuvor abgegebenes Gebot löschen.

Artikel 6: Änderung der Verkaufsmethode:

  1. Eine Änderung der Verkaufsmethode muss von den Verkaufsagenten dem Verkäufer und den Bewerbern im Voraus mitgeteilt werden. Alle vor der Änderung abgegebenen Gebote werden automatisch annulliert und müssen von den Bewerbern neu eingegeben werden.

Artikel 7: Ein Angebot

  1. Der Betrag, der auch als Kaufpreis bezeichnet wird, ist immer in ganzen Euro ausgedrückt und versteht sich ausschließlich der vom Käufer zu zahlenden Steuern und sonstigen Kosten.
  2. Alle Beträge werden automatisch im Formular formatiert. Tausender werden durch einen Punkt getrennt, Dezimalzahlen durch ein Komma.
  3. Der Geldbetrag bezieht sich nur auf den Kaufpreis der Immobilie. Steuern, Kosten, Abgaben usw. sind nicht Bestandteil des abgegebenen Gebots, sondern gehen zusätzlich zu Lasten des Käufers. Ein etwaiger Vorteil auf der Grundlage von Artikel 13 des Rechtsverkehrssteuergesetzes (Grunderwerbsteuer) steht dem Verkäufer zu.
  4. Der Bewerber hat die Möglichkeit, etwaige auflösende Bedingungen auf dem Angebotsformular anzugeben.
  5. Der Bewerber erhält während der Bewerbung einen automatisch generierten Benutzercode.
  6. Ab dem Zeitpunkt, an dem der Zuschlag für eine Immobilie nicht erteilt oder der Verkaufsprozess vom Verkäufer abgebrochen wird, sind die abgegebenen Gebote nicht mehr gültig.
  7. Eerlijk Bieden steht es frei, den Kandidaten oder den Verkäufer zu kontaktieren, wenn ein konkreter Verdacht auf Betrug besteht.
  8. Eerlijk Bieden steht es frei, ein Gebot ohne Angabe von Gründen zurückzuziehen, wenn ein begründeter Verdacht auf Betrug besteht.

Artikel 8: Zuschlag, Bekanntmachung, Aufhebung und Folgemaßnahmen

  1. Nach Prüfung der eingereichten Angebote werten der Verkaufsagent und der Verkäufer die Gebote aus. 
  2. Der Verkäufer behält zu jeder Zeit das Recht auf Prüfung und Vergabe. Das bedeutet, dass der Verkäufer nicht verpflichtet ist, den Zuschlag an den Bewerber mit dem höchsten Gebot und/oder den besten Konditionen zu erteilen. 
  3. Der Verkäufer und der verkaufende Makler werden den Preis so bald wie möglich bekannt geben.
  4. Dem Verkäufer und dem Verkaufsagenten steht es frei, ein Verkaufsverfahren, für das noch kein Zuschlag erteilt wurde, ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder wieder aufzunehmen.
  5. Nach der Bekanntgabe des Zuschlags wird der Verkaufsagent den restlichen Verkaufsprozess außerhalb des Systems von Eerlijk Bieden abwickeln. Eerlijk Bieden haftet daher in keiner Weise für die Fortsetzung des Verkaufsprozesses nach Bekanntgabe des Zuschlags.
  6. Der Kauf der eingetragenen Immobilie kommt erst nach rechtsgültiger Unterzeichnung des schriftlichen Kaufvertrags durch den Verkäufer und den Käufer zustande. Dies gilt nicht, wenn es sich um einen professionellen Käufer handelt (der in Ausübung eines Berufs oder Geschäfts handelt).

Artikel 9: Bedenkzeit

  1. Nachdem der Käufer (der eine natürliche Person ist, die nicht in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt) eine Kopie (Abschrift) des von den Parteien unterzeichneten Kaufvertrags erhalten hat, beginnt die gesetzliche Bedenkzeit von drei Tagen bei einer bestehenden Wohnung und sieben Tagen bei einer neuen Wohnung. Während dieser Bedenkzeit hat der Käufer das Recht, den Verkauf ohne Grund aufzulösen. Die Bedenkzeit endet um 24.00 Uhr des letzten Tages, der in die Bedenkzeit fällt. Die Abkühlungsphase dauert mindestens drei Tage. Die Bedenkzeit kann länger sein, da das Gesetz über Allgemeine Geschäftsbedingungen gilt. Wenn der Käufer den Kaufvertrag auflöst, wird der Zuschlag hinfällig und der Verkäufer kann das Grundstück erneut zum Verkauf anbieten. Diese Bedenkzeit gilt nur, wenn es sich bei dem Käufer um eine natürliche Person handelt, die nicht in Ausübung eines Berufes oder Gewerbes handelt, und gilt ausdrücklich nicht, wenn es sich um einen professionellen Käufer handelt.

Artikel 10: Allgemeine Rechenschaftspflicht

  1. Im Interesse der allgemeinen Transparenz des Verkaufsprozesses müssen der Verkaufsagent und/oder der Verkäufer vorbehaltlich der gesetzlichen Bedenkzeit von 3 Tagen oder des Ablaufs der Vorbehalte des Käufers das Gebotsprotokoll übermitteln. 
  2. Nur die Bewerber, die auf die Immobilie des Registers geboten haben, erhalten das Gebotsprotokoll per E-Mail.
  3. Das Gebotsprotokoll zeigt jederzeit das erfolgreiche Gebot, das auch als Käufer angezeigt wird, andere abgegebene Gebote und die Daten der Transaktion an.
  4. Die persönlichen Daten aller Bewerber werden automatisch in anonymisierter Form angezeigt.

Artikel 11: Datenschutz

  1. Eerlijk Bieden Ihre Privatsphäre zu respektieren. In unserer Datenschutzerklärung erläutern wir, welche personenbezogenen Daten wir über unser Bewerbungsformular erfassen und zu welchem Zweck.

Artikel 12: Haftung

  1. Eerlijk Bieden und der verkaufende Makler haften nicht für Schäden, die Bewerbern, Käufern und Verkäufern durch die Teilnahme am Bietverfahren oder die Nutzung der Software entstehen. 
  2. Eerlijk Bieden und der Verkaufsbroker haften nicht für Schäden infolge von Computerfehlern und Fehlfunktionen des Gebotsformulars, die dazu führen, dass ein Kandidat nicht (oder nicht rechtzeitig) ein Gebot abgeben kann.
  3. Eerlijk Bieden und der Verkäufer haften nicht für Schäden, die Bewerbern, Käufern und Verkäufern infolge von Viren und/oder ähnlichen (unrechtmäßigen) Dateien und Programmen entstehen, die über die Website verbreitet werden.
  4. Eerlijk Bieden haftet nicht für Schäden, die durch Unvollständigkeit oder Ungenauigkeit der Angebotsinformationen oder des Datenraums entstehen.
  5. Eerlijk Bieden gewährleistet nicht, dass der Verkäufer berechtigt ist, über das eingetragene Eigentum zu verfügen, und/oder dass das eingetragene Eigentum nicht mit beschränkten Rechten, sonstigen Beschränkungen und Lasten belastet ist. 
  6. Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Eerlijk Bieden enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit seitens der Eerlijk Bieden und/oder des Verkaufsagenten zurückzuführen ist.
  7. Die Haftung von Eerlijk Bieden und/oder des Verkaufsmaklers ist in jedem Fall auf den von ihrer Haftpflichtversicherung ausgezahlten Betrag zuzüglich des Selbstbehalts begrenzt. 
  8. Jeder Anspruch einer Partei auf Schadenersatz verjährt ein Jahr nach Abschluss des Verkaufsverfahrens, d.h. nach der Zuteilung oder nach Aufhebung des Bietverfahrens. 

Artikel 13: Anwendbares Recht

  1. Das Gesetz über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt für die Bedingungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem niederländischen Recht. Ein Streit über diese Bedingungen wird dem zuständigen Gericht vorgelegt. 
  3. Eerlijk Bieden hat das Recht, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern.